Nutzungsbedingungen der Zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes

Technische Informationen

Stand: 05.06.2020

Größenbeschränkungen

Allgemein

Je nach Übertragungskanal gelten Beschränkungen für die Dateigröße elektronischer Rechnungen sowie für die Anzahl und Dateigrößen rechnungsbegleitender Anlagen. Die Rechnung wird weiterverarbeitet, wenn die zulässige Dateigröße nicht überschritten wird.

Weberfassung

Rechnungsbegleitende Anlagen, die einer elektronischen Rechnung im Rahmen der Weberfassung beigefügt werden, dürfen die maximal zulässige Dateigröße von 11 Megabyte nicht überschreiten. Die maximale Anzahl rechnungsbegleitender Anlagen ist auf 200 beschränkt.

Upload

Per Upload eingereichte elektronische Rechnungen inklusive eingebetteter rechnungsbegleitender Anlagen dürfen die maximal zulässige Dateigröße von 15 Megabyte nicht überschreiten. Die maximale Anzahl rechnungsbegleitender Anlagen ist auf 200 beschränkt.

E-Mail

Per E-Mail an xrechnung@portal.bund.de (für die ZRE-Referenzumgebung an ref.xrechnung@portal.bund.de) eingereichte elektronische Rechnungen inklusive rechnungsbegleitender Anlagen dürfen die maximal zulässige Dateigröße von 10 Megabyte nicht überschreiten. Die maximale Anzahl rechnungsbegleitender Anlagen ist auf 200 beschränkt. Zusätzlich ist zu beachten, dass Texteintragungen in der E-Mail nicht berücksichtigt werden.

Achtung: Eine E-Mail an xrechnung@portal.bund.de (bzw. an ref.xrechnung@portal.bund.de) darf nur eine Rechnung mit eingebetteten Anlagen enthalten. Enthält eine eingehende E-Mail mehr als eine Rechnung, wird die Mail gelöscht.

De-Mail

Per De-Mail an xrechnung@portal-bund.de-mail.de (für die ZRE-Referenzumgebung an ref.xrechnung@itzbund.de-mail.de) eingereichte elektronische Rechnungen inklusive rechnungsbegleitender Anlagen dürfen die maximal zulässige Dateigröße von 10 Megabyte nicht überschreiten. Die maximale Anzahl rechnungsbegleitender Anlagen ist auf 200 beschränkt. Zusätzlich ist zu beachten, dass Texteintragungen in der De-Mail nicht berücksichtigt werden.

Achtung: Eine De-Mail an xrechnung@portal-bund.de-mail.de (bzw. an ref.xrechnung@itzbund.de-mail.de) darf nur eine Rechnung mit eingebetteten Anlagen enthalten. Enthält eine eingehende De-Mail mehr als eine Rechnung, wird die Mail gelöscht.

Webservice via Peppol

Per Webservice via Peppol eingereichte elektronische Rechnungen inklusive rechnungsbegleitender Anlagen dürfen die maximal zulässige Dateigröße von 15 Megabyte nicht überschreiten. Die maximale Anzahl rechnungsbegleitender Anlagen ist auf 200 beschränkt.

Zulässige Formate rechnungsbegleitender Anlagen

Folgende Formate können als rechnungsbegleitende Anlagen in eine elektronische Rechnung eingebettet werden:

Die Anforderungen des Rechnungsempfängers sind durch den Rechnungssender zu berücksichtigen, beispielsweise, dass sicherheitsrelevante Behörden ggf. nur Anhänge im Format PDF/A erhalten können. Ob und welche Einschränkungen für einen Rechnungsempfänger gelten, ist beim jeweiligen Rechnungsempfänger zu erfragen.

Technische Rahmenbedingungen aufseiten des Nutzers

Weberfassung / Upload

Voraussetzung für die Nutzung der ZRE über die Weberfassung bzw. den Upload ist ein Internetzugang sowie eine Soft- und Hardware zur Darstellung von Webseiten.

Webservice via Peppol

Die Einreichung von E-Rechnungen über Peppol ist grundsätzlich auf drei verschiedene Arten möglich:

Voraussetzung für die Nutzung der ZRE über den Webservice via Peppol ist ein Internetzugang sowie eine Soft- und Hardware entsprechend der Schnittstellen-Spezifikation.

Geräte

Die Weboberfläche ist für die Darstellung auf Desktops bzw. Laptops ausgelegt.

Browser

Die Weboberfläche ist auf eine Darstellung in folgenden Browsern ausgelegt:

Im verwendeten Browser sind eine Aktivierung von JavaScript sowie eine Komponente zur Darstellung von PDF-Dokumenten erforderlich.

Auflösung

Die Weboberfläche ist auf eine maximale Auflösung von 1280 px in der Breite ausgelegt.

Barrierefreiheit

Die Weboberfläche ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung 2.0 (BITV) und der EU-Richtlinie 2016/2102 erstellt worden.