zu den Nutzungsbedingungen der Zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes
Gültig ab: 13.11.2024
Je nach Übertragungskanal und Art und Weise der Beifügung der rechnungsbegleitenden Anlage (Integration in die Rechnung oder Verweis) gelten Beschränkungen für die Dateigröße elektronischer Rechnungen sowie für die Anzahl und Dateigrößen rechnungsbegleitender Anlagen. Die Rechnung wird weiterverarbeitet, wenn die zulässige Dateigröße nicht überschritten wird.
Rechnungsbegleitende Anlagen, die einer elektronischen Rechnung im Rahmen der Weberfassung als Anlage beigefügt und vollständig in diese nach Maßgabe des Standards XRechnung integriert werden, dürfen die maximal zulässige Dateigröße von 11 Megabyte nicht überschreiten. Die maximale Anzahl rechnungsbegleitender Anlagen ist auf 200 beschränkt.
Über die Funktion „Große Anlagen“ können rechnungsbegleitende Anlagen mit bis zu 200 Megabyte auf die Plattform der ZRE hochgeladen und als Verweis zur Rechnung im Feld BT-124 des Standards XRechnung hinzugefügt werden. Sie stehen dem Rechnungsempfänger mit Erhalt der elektronischen Rechnung dann 60 Tage (einmalige Verlängerung um 60 Tage möglich) zum Download bereit.
Per Upload eingereichte elektronische Rechnungen inklusive eingebetteter rechnungsbegleitender Anlagen dürfen die maximal zulässige Dateigröße von 15 Megabyte nicht überschreiten. Die maximale Anzahl rechnungsbegleitender Anlagen ist auf 200 beschränkt.
Achtung: Beim Upload kann jeweils nur eine einzige Datei (Rechnung im XML-Format) hochgeladen werden. Sollte ein anderer Dateityp hochgeladen werden, wird dieser vom System abgelehnt.
Zuvor über die Weberfassung hochgeladene „Große Anlagen“ mit bis zu 200 Megabyte können als Verweis im zur Rechnung im Feld BT-124 des Standards XRechnung der per Upload eingereichten Rechnung hinzugefügt werden (siehe dazu „Weberfassung“).
Per E-Mail an xrechnung@portal.bund.de (für die ZRE-Referenzumgebung an ref.xrechnung@portal.bund.de) eingereichte elektronische Rechnungen inklusive rechnungsbegleitender Anlagen dürfen die maximal zulässige Dateigröße von 15 Megabyte nicht überschreiten. Die maximale Anzahl rechnungsbegleitender Anlagen ist auf 200 beschränkt. Zusätzlich ist zu beachten, dass Texteintragungen in der E-Mail nicht berücksichtigt werden.
Achtung: Eine E-Mail an xrechnung@portal.bund.de (bzw. an ref.xrechnung@portal.bund.de) darf nur eine Rechnung mit eingebetteten Anlagen enthalten. Enthält eine eingehende E-Mail mehr als eine Rechnung, wird die E-Mail gelöscht.
Via Peppol eingereichte elektronische Rechnungen inklusive integrierter rechnungsbegleitender Anlagen dürfen die maximal zulässige Dateigröße von 100 Megabyte nicht überschreiten. Die maximale Anzahl rechnungsbegleitender Anlagen ist auf 200 beschränkt.
Zuvor über die Weberfassung hochgeladene „Große Anlagen“ mit bis zu 200 Megabyte können als Verweis im zur Rechnung im Feld BT-124 des Standards XRechnung der per Peppol eingereichten Rechnung hinzugefügt werden (siehe dazu „Weberfassung“).
Folgende Formate können als rechnungsbegleitende Anlagen in eine elektronische Rechnung eingebettet werden:
Bei der Verwendung des Standards XRechnung ab der Version 2.0.0 inkl. Extension kann zusätzlich folgendes Format genutzt werden:
Achtung: Die Anforderungen des Rechnungsempfängers sind durch den Rechnungssender zu berücksichtigen, beispielsweise, dass sicherheitsrelevante Behörden ggf. nur Anhänge im Format PDF/A erhalten können. Ob und welche Einschränkungen für einen Rechnungsempfänger gelten, ist beim jeweiligen Rechnungsempfänger zu erfragen.
Voraussetzung für die Nutzung der ZRE über die Weberfassung bzw. den Upload ist ein Internetzugang sowie eine Soft- und Hardware zur Darstellung von Webseiten.
Die Einreichung von E-Rechnungen über Peppol ist grundsätzlich auf drei verschiedene Arten möglich:
Achtung: Voraussetzung für die Nutzung der ZRE über den Webservice via Peppol ist ein Internetzugang sowie eine Soft- und Hardware entsprechend der Schnittstellen-Spezifikation.
Bei Verwendung des Webservice via Peppol des Bundes gelten weitere Beschränkungen, welche zu berücksichtigen sind.
Die Weboberfläche ist für die Darstellung auf Desktops bzw. Laptops ausgelegt.
Die Weboberfläche ist auf eine Darstellung in folgenden Browsern ausgelegt:
Im verwendeten Browser sind eine Aktivierung von JavaScript sowie eine Komponente zur Darstellung von PDF-Dokumenten erforderlich.
Die Weboberfläche ist auf eine maximale Auflösung von 1280 px in der Breite ausgelegt.
Die Weboberfläche ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung 2.0 (BITV) und der EU-Richtlinie 2016/2102 erstellt worden. Die Erklärung zur Barrierefreiheit der ZRE ist unter folgendem Link veröffentlicht: Erklärung zur Barrierefreiheit.